Ab dem 01.04.2021 werden die Verwaltungsgebühren für Dienstleistungen (z. B. bei Beantragung eines Personalausweises) per Vorkasse erhoben und müssen sofort mit dem entsprechenden Antrag beglichen werden.
Ab dem 01.04.2021 werden die Verwaltungsgebühren für Dienstleistungen (z. B. bei Beantragung eines Personalausweises) per Vorkasse erhoben und müssen sofort mit dem entsprechenden Antrag beglichen werden.