Corona: Informationen für Gewerbetreibende
Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigte
Allgemeinverfügung Saisonarbeit Coronavirus
Allgemeinverfügung zum Vollzug des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei der Beschäftigung von Saisonarbeitnehmerinnen und Saisonarbeitnehmern aus Anlass der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Deutschland gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 1 und 2 ArbSchG