Die Archive im Land Schleswig-Holstein verstehen sich als moderne Dienstleistungseinrichtungen. Sie dienen als „Gedächtnis des Landes und der Kommunen“. Grundlage der Archivarbeit im Land Schleswig-Holstein ist das Landesarchivgesetz vom 11. August 1992, das auch die Archivaufgaben im kommunalen Bereich definiert. Die Überlieferung wertvollen Schriftgutes soll erhalten, zugänglich gemacht und ausgewertet werden.
Das Archivgesetz fördert ausdrücklich eine dezentrale und eigenverantwortliche Archivierung. Das Archiv hat nicht nur innerhalb der Verwaltung eine fest umrissene Funktion, sondern steht vor allem auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Archive leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung des lokalen Geschichtsbewusstseins und damit zur Identifikation mit der eigenen Heimatregion.
Das Archiv ist daran interessiert, nicht nur Unterlagen aus der Verwaltung zu übernehmen, sondern die Geschichte des Amtes und seiner Gemeinden möglichst umfassend darzustellen. Es können daher auch Unterlagen verschiedener Organisationen, Institutionen, Vereine, Firmen oder auch von Privatpersonen übernommen werden.
Urkunden, Protokollbücher, Schriftwechsel und private Dokumente können ebenso einen Platz im Archiv finden wie Fotos, Postkarten, Broschüren, Plakate oder Pläne. Das Archiv hat es sich zum Ziel gesetzt, Geschichte nicht als abstrakten Prozess darzustellen, sondern für jeden Einzelnen konkret erfahrbar zu machen.