Veröffentlicht am 30.05.2013
1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
der Gemeinde Grinau
(Kreis Herzogtum Lauenburg)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.05.2013 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Herzogtum Lauenburg folgende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Grinau erlassen:
§ 1
Der § 4 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
„§ 4
Ständige Ausschüsse
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:
a) Bau- und Wegeausschuss
Zusammensetzung: 4 Gemeindevertreterinnen oder -vertreter
Aufgabengebiet: Bau- und Wegewesen
b) Finanzausschuss
Zusammensetzung: 4 Gemeindevertreterinnen und -vertreter
Aufgabengebiet: Prüfung der Jahresrechnung
Finanzangelegenheiten
(2) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Personen übertragen.“
§ 2
Die 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises Herzogtum Lauenburg vom 24.05.2013 erteilt.
Grinau, den 30.05.2013 (Siegel)
Gemeinde Grinau
Gemeinde Grinau
Der Bürgermeister
gez.Kraus