Veröffentlicht am 10.09.2014
5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Grinau
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und des § 21 der Abwasserbeseitigungssatzung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Grinau vom 12.08.2014 folgende Satzung erlassen:
Artikel I
§ 4 Absatz 2a erhält folgende neue Fassung:
§ 4
Gebührensatz
(2) Die Zusatzgebühr beträgt für die
-
Schmutzwasserbeseitigung 2,08 EUR je m³ Schmutzwasser
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.10.2014 in Kraft.
Grinau, den 12.08.2014 L.S.
Gemeinde Grinau
Gemeinde Grinau
Die Bürgermeisterin
gez. Kraus