Veröffentlicht am 08.05.2015
Amtliche Bekanntmachung über das Ausscheiden und Nachrücken eines Gemeindevertreters
Der Gemeindevertreter der Gemeinde Klinkrade, Herr Manuel Schulz, Mitglied der Wählergruppe Klinkrader für Klinkrade e. V. (KFK), ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) in der Fassung vom 19. März 1997 aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Klinkrade ausgeschieden.
Als Nach für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter rückt nach vorliegender Liste der KFK auf Grund des § 44 Abs. 1 GKWG Herr Wolfgang Heß nach.
Ich stelle hiermit das Nachrücken des o.g. Nachfolgers gem. § 44 Abs. 3 GKWG fest.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes binnen eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter Einspruch nach § 38 GKWG einlegen und gegen die Feststellung der Vertretung binnen zwei Wochen Klage nach § 40 GKWG beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig erheben (§ 44 Abs. 3 GKWG).
Sandesneben, den 08.05.15
Amt Sandesneben-Nusse
Amt Sandesneben-Nusse
Der Gemeindewahlleiter
gez. Hardtke