Veröffentlicht am 07.03.2009
2. Änderung zur Verordnung des Amtes Sandesneben-Nusse über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen
Die o.g. Verordnung vom 17.08.2006 wird wie folgt ergänzt:
In § 1 wird für die Gemeinde Linau folgender Termin eingefügt:
Erster Sonntag im März (Linauer Frühlingsmarkt) 11.00 – 16.00 Uhr
Diese Änderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Sandesneben, den 24.02.2009
Amt Sandesneben
Der Amtsvorsteher
-als örtliche Ordnungsbehörde-
gez. Hardtke